Der Berliner Senat und die BVG - wenn die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut

Die Posse um das von der BVG eingesetzte Ulmer Subunternehmen Schröder auf den Reinickendorfer Buslinien 124 und 133 hat Anfang April hohe Wellen geschlagen. Verspätungen, Ausfälle, nicht als BVG-Busse erkennbare Fahrzeuge ohne Zielanzeige, keine Stationsansagen, keine Möglichkeit Tickets zu kaufen und viele andere Ärgernisse ließen die Wut der ÖPNV-Nutzer im Norden Berlins hochkochen.

Um den Problemen auf den Grund zu gehen, stellte der Reinickendorfer Wahlkreisabgeordnete Stephan Schmidt MdA am 08.04.2022 eine Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat, deren Antwort nun vorliegt (Schriftliche Anfrage, Drucksachennummer 19/11565)

Aus dieser wird ersichtlich, dass offensichtlich, trotz strenger Richtlinien im Verkehrsvertrag des Berliner Senats, die BVG in Teilen nicht gewillt ist, sich daran zu halten. So wurden beispielsweise Auflagen für Subunternehmer zur Barrierefreiheit und Schadstoffklasse seitens der BVG unabgestimmt für die Dauer von ca. 8 Monaten auf ein nicht verkehrsvertragskonformes Niveau abgesenkt (vgl. Antwort zu Frage 6).

„Dass bei einer Übernahme durch einen Subunternehmer nicht immer alles reibungslos verlaufen kann, ist wahrscheinlich jedem klar. Wenn jedoch trotz strenger Auflagen eine solche Vielzahl an Problemen auftritt, ist das nicht akzeptabel“, ist Stephan Schmidt der Meinung.

Durch Schmidts Anfrage wird deutlich, wie viel intern zwischen BVG und Senat schief gelaufen ist. So ist die BVG zum Beispiel davon überzeugt, es hätte keine gesonderte Fahrgastinformation über den Anbieterwechsel geben müssen. Das sieht jedoch der Senat ganz anders, da bereits durch die Formulierung der Ausschreibung abzusehen war, dass die landesseitig vorgegebenen Standards nicht eingehalten werden können. Das Image der BVG hat gelitten, dessen ist sich wohl auch der Senat bewusst und wird laut eigener Aussage weitere Schritte einleiten.

„Ich begrüße sehr, dass der Senat das Chaos gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisieren will“, sagt Schmidt. „Nur durch die lückenlose Aufarbeitung der Thematik und die Wiederherstellung der Vorgaben im Verkehrsvertrag kann in Zukunft ein solches Szenario, wie wir es in Heiligensee und Tegel erlebt haben, verhindert werden“, ist er sich sicher.

„Insbesondere am Stadtrand brauchen wir einen attraktiven und gut funktionierenden Öffentlichen Personennahverkehr. Hier muss der Senat endlich seinen Blick schärfen und darf sich nicht nur auf den Citybereich konzentrieren. Die Außenbezirke dürfen nicht abgehängt werden, sondern gehören in ein kluges Berliner und Brandenburger Verkehrskonzept eingebunden. Davon sind wir aber meilenweit entfernt“, sagt Stephan Schmidt.