Bleibt Bürgerpetition „Kein Offener Vollzug an der JVA Tegel“ ohne Konsequenzen?
Über 5350 Menschen haben sich an der erfolgreichen Petition „Kein Offener Vollzug an der JVA Tegel“ beteiligt, die Unterschriften wurden Senat und Abgeordnetenhaus übergeben. Obwohl die Beratung dazu noch andauert, wurden jetzt erste Bauarbeiten angekündigt und angrenzenden Bewohner aufgefordert, bestimmte Flächen zu räumen.
Die beiden CDU-Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner und Stephan Schmidt, die beide die Petition unterstützten und selbst Unterschriften sammelten, sind davon entsetzt: "Dieses vorschnelle Handeln ist nicht nur eine Missachtung des Parlaments, es belegt das gestörte Demokratieverständnis des rot-rot-grünen Senats. Wir fordern den Senat auf, das parlamentarische Verfahren zur Petition abzuwarten, seine Entscheidung dann zu überprüfen und die Bürgerinnen und Bürger immer zeitnah über die nächsten Maßnahmen zu informieren."
Der Regierende Bürgermeister Müller hatte noch im Juli 2019 in seinem Bericht zur Bürgerbeteiligung wörtlich gesagt: „Der Bericht zeigt, dass Senat und Bezirken die aktive Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen an der Entwicklung und Ausgestaltung ihres Umfelds und unserer wachsenden Stadt sehr wichtig ist. Bürgerbeteiligung in Berlin reicht von Vorhaben zur Stadtgestaltung, zur Entwicklung von Grünflächen und Kinderspielplätzen über den Bereich der Bau- und Verkehrsplanung und Maßnahmen der Gleichstellung bis hin zu bezirklichen Kiezkassen und Bürgerhaushalten. Der Senat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Berlinerinnen und Berliner viele Möglichkeiten haben, wirksam an der Gestaltung der Zukunft ihrer Nachbarschaften und unserer ganzen Stadt mitzuwirken.“
(Siehe auch hier.)
Demirbüken-Wegner und Schmidt: „Der Senat offenbart ein merkwürdiges Demokratieverständnis! Mit großem Getöse verkündete Rot-Rot-Grün am Beginn ihrer Regierungszeit, die Berlinerinnen und Berliner viel aktiver und meinungsgewichtiger in politische Prozesse einzubinden. Der tatsächliche Umgang mit der Bürger-Petition zur JVA Tegel zeigt, dass bei diesem Senat zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine Riesenlücke ist.
Der Senat läßt hier Anstand und Sitte im Umgang mit Bürgerpetitionen vermissen. Dies ist ein grober Akt der Unhöflichkeit gegenüber der Bürgerschaft und eine Mißachtung des Parlaments. So kann man mit den Menschen nicht umgehen! Wir fordern den Senat auf, zumindest das parlamentarische Verfahren zur Petition abzuwarten, seine Entscheidung dann zu überprüfen und vor welchen Maßnahmenschritt auch immer die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.“