Emine Demirbüken-Wegner und Stephan Schmidt fordern echte Bürgerbeteiligung bei der JVA-Entscheidung zum offenen Vollzug in Tegel

Sehr überrascht und verärgert haben die Tegeler Wahlkreisabgeordneten Emine Demirbüken-Wegner und Stephan Schmidt (beide CDU) auf aktuelle Presseberichte zu Planungen von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) reagiert, am Standort der JVA Tegel einen offenen Vollzug für Straftäter mit einer gerichtlich verfügten Sicherungsverwahrung einrichten zu wollen. Demirbüken-Wegner ist verärgert, dass noch tags zuvor der Anschein erweckt wurde, es sei noch keine endgültige Standortentscheidung getroffen worden. So schaffe mein kein Vertrauen für das sensible Projekt.
Auch Stephan Schmidt fordert rechtzeitige Anwohnerversammlungen und ein echtes Mitspracherecht und verweist auf der Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Immerhin handele es sich hier um Straftäter von Kapitalverbechen, für die nicht grundlos eine Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. "Jetzt erst Anwohnerversammlungen durchzuführen, das sieht nicht nach Bürgerbeteiligung aus, sondern eher nach Bürgerbeschwichtigung", so Schmidt.
Emine Demirbüken-Wegner bemängelte vor allem den wieder einmal fehlenden Willen zu Transparenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürgern an rot-rot-grünen Projekten: „Ich selbst bin erst einen Tag vor den Presseveröffentlichungen von der zuständigen Staatssekretärin Martina Gerlach auf das Thema angesprochen worden. Da hieß es noch, man wolle rechtzeitig informieren und kooperativ vorgehen. Nun stellt sich heraus, dass die Entscheidung über den Standort bereits ohne weitere Beteiligung getroffen wurde. Es kann nicht sein, dass man Informationen erst dann an die Öffentlichkeit gibt, wenn es bereits konkrete Umbaupläne für die frei zugänglichen Gebäude am Rande der JVA Tegel gibt. Das ist Bürgerbeteiligung nach Gutsherrenart. So schafft man das bei diesem sensiblen Projekt notwendige Vertrauen in der Bevölkerung mit Sicherheit nicht.“

Auch der für den angrenzenden Teil von Tegel-Süd direkt gewählte Abgeordnete Stephan Schmidt hat wegen der offenbar schon fertigen Planungen Bedenken für die Akzeptanz bei den Menschen, die in der Nachbarschaft der neuen Einrichtung leben müssen: „Ich stelle die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2011 nicht infrage. Es handelt sich hier aber um Straftäter im Bereich der Kapitalverbrechen, von denen man lediglich annimmt, dass sie eine günstige Prognose für eine künftige Straffreiheit bekommen könnten. Immerhin ist die Sicherungsverwahrung in diesen Fällen ja nicht grundlos verhängt worden, sondern es steht in der Tat die Sicherheit der Bevölkerung auf dem Spiel. Da braucht es frühzeitige Aufklärung und Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und das heißt eben, bevor man einen Standort endgültig festlegt. Jetzt erst Anwohnerversammlungen durchzuführen, das sieht nicht nach Bürgerbeteiligung aus, sondern eher nach Bürgerbeschwichtigung!“ Beide Abgeordnete fordern nun eine ergebnisoffene Diskussion mit der Bevölkerung. „Wir werden die Diskussionen begleiten und weiterhin auf eine wirklich ernst gemeinte Bürgerbeteiligung drängen.“